Maskenpflicht im Unterricht bleibt

von | 4. November 2021 | Allgemein

Ursprünglich war für den 8. November der Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht vorgesehen. Doch die steigenden Infektionszahlen machen dies nicht möglich. Mit Erreichen der Vorwarnstufe entfällt der Wegfall der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ab der Sekundarstufe 1. So sieht es die Schul- und Kita-Corona-Verordnung (§ 4b Absatz 2) vor. Ab dem 8. November müssen Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal in Schulen dieser Schularten demnach weiter auch im Unterricht eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Aktueller Hygieneplan: Hygieneplan_aktualisiert_05112021.pdf