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Bildungsticket neu beantragen, Bildungsticket verlängern?

von Swen Petrenz | 20. Mai 2026 | Allgemein

Ob Sie das Bildungsticket neu beantragen müssen oder verlängern, erfahren Sie in nachfolgend verlinkten Dokument:

 

Link zum Infoblatt Bildungsticket
Link zur Beantragung über die Homepage des VVO

Die Antragsstellung muss bis spätestens zum 10. des Vormonats erfolgen.

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Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.