Wenn Ihr Kind zukünftig die Oberschule Elstra besuchen soll, melden Sie es im Zeitraum vom 09.02.2024 bis zum 01.03.2024 zu folgenden Zeiten an unserer Oberschule an:
- 09.02.2024, 13:00 – 17:00 Uhr
- 12.02.2024, 10:00 – 13:00 Uhr
- 13.02.2024, 09:00 – 12:00 Uhr
- 14.02.2024, 13:00 – 15:00 Uhr
- 26.02.2024, 07:30 – 14:00 Uhr
- 27.02.2024, 07:30 – 15:00 Uhr
- 28.02.2024, 07:30 – 15:00 Uhr
- 29.02.2024, 07:30 – 15:00 Uhr
- 01.03.2024, 07:30 – 12:00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt mit:
- das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4
- die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten- als Original; Hinweis: Den Aufnahmeantrag können Sie auch auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen (https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119)
- ggf. den Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
- ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, den Schwerbehindertenausweis, den Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, ein förderpädagogisches Gutachten, den Entwicklungsbericht oder einen Förderplan – als Kopie
- ggf. die Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweit- und einen Drittwunsch an.
Bei der Anmeldung haben Sie Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Sorgeberechtigten am 13.05.2024.
Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich zwei Klassen 5 auf.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
- ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
- Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Elstra haben),
- Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
- Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule – Grundlage Routenplaner)
- Losverfahren
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Schwan, Schulleiterin