Hausordnung – 2024/2025
Die Schulkonferenz der Oberschule Elstra hat auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Verfassung des Freistaates Sachsen und Schulgesetz des Freistaates Sachsen) diese Hausordnung beschlossen.
Eine erfolgreiche schulische Arbeit ist nur in einer von Höflichkeit, Achtung, Ehrlichkeit und Toleranz geprägten Atmosphäre aller am Schulleben Beteiligter möglich.
- Allgemeine Ordnungsregeln
- Den Weisungen der Lehrer und der Beauftragten der Stadtverwaltung ist Folge zu leisten.
- Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel nicht beschädigt werden und die Gesundheit eines jeden nicht gefährdet wird. Werden Schäden festgestellt, sind diese unverzüglich dem unterrichtenden Fachlehrer oder der Schulleitung zu melden. Bei fahrlässigem Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln, der zu Schäden führt, wird Schadenersatz gefordert. Während des Schulbesuches besteht von Seiten der Kommune kein Haftpflichtdeckungsschutz für die Schüler.
- Das Eigentum eines Jeden ist unantastbar. Schüler können zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände ein Schließfach mieten (Eurobox KG). Bei Verlust von Wertsachen (z. B. Schmuck, Bargeld, Geldbörsen, Ausweise, Schlüssel, Fahrrad, Moped, …) übernimmt die Schule keine Haftung. Bei eingetretenem Schaden an persönlichen Sachen ist dieser am gleichen Tag der Schulleitung zu melden.
- Die Benutzung von elektronischen Kommunikationsgeräten (Smartphones, MP3-Player, Spielekonsolen, Tablets, private Computer, Lautsprecherboxen …) ist während des Aufenthaltes im Schulgelände für alle Schüler nicht gestattet. Das Mitbringen dieser Geräte erfolgt auf eigenes Risiko. Sie sind beim Betreten des Schulgeländes generell auszuschalten. Die Benutzung im Unterricht kann nur nach Absprache mit dem Lehrer erfolgen. Der Fachlehrer ist befugt, das Handy bei unerlaubter Benutzung an sich zu nehmen und bei der Schulleitung abzugeben. Eine Abholung dieser Geräte aus der Schule kann in der Regel nur über die Eltern im Sekretariat erfolgen.
- In den Schulgebäuden tragen alle Schüler Hausschuhe.
- Lehrer und Schüler halten Ordnung und Sauberkeit. Alle Schüler sind dabei für den Zustand ihres Klassenzimmers verantwortlich. Nach der letzten Stunde sind im jeweiligen Zimmer die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen. Der Raum wird sauber verlassen. Der Ordnungsdienst wischt die Tafel nass ab.
- Der Wasserspender darf ausschließlich in den Pausen und sachgerecht benutzt werden.
- Die Toilettenanlagen, Wasch- und Duschräume sind auf der Grundlage hygienischer Normen sauber zu halten.
- Im gesamten Schulgelände hat die Benutzung von Fahrzeugen nur mit äußerster Vorsicht und Rücksichtnahme zu erfolgen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung!
- Tritt eine Situation ein, die eine besondere Gefahr darstellt, handeln wir nach den aktuellen Flucht- und Rettungsplänen (siehe Aushänge im Haus 1, 2 und 3).
- Unterrichtsorganisation
- Der Einlass in die Schulgebäude erfolgt ab 7.45 Uhr.
- Bei schlechtem Wetter können die Schüler sich vor Unterrichtsbeginn im Speiseraum aufhalten.
- Die Schließzeiten und die Verantwortlichkeiten werden im Zusammenhang mit dem Stundenplan festgelegt.
- Schüler, die mit dem Fahrrad oder dem Moped zur Schule kommen, benötigen aus versicherungstechnischen Gründen eine von der Schulleitung ausgestellte Fahrrad- bzw. Mopederlaubnis. Das Fahrzeug ist angeschlossen auf den dafür vorgesehenen Standplätzen abzustellen. Diebstähle sind am gleichen Tag der Schulleitung zu melden (unter Umständen auch der Polizei).
- Verhalten in unterrichtsfreien Zeiten
- Den Schülern ist es gestattet, sich in den Pausen auf den Gängen aufzuhalten. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn sind die Unterrichts- bzw. Fachräume aufzusuchen.
- Der Aufenthaltsraum für Freistunden ist der Speiseraum, in dem sich die Schüler so verhalten, dass Ruhe und Ordnung im Schulhaus gewährleistet sind. Bei auftretenden Problemen melden sich die Schüler im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.
- In der Zeit von 11.20 – 11.50 Uhr besteht die Möglichkeit der Esseneinnahme im Speiseraum. Jeder Essenteilnehmer ist dabei für das saubere Verlassen des Platzes verantwortlich. Teilnehmer an den Ganztagsangeboten nutzen ab 13.30 Uhr die HA- Betreuung bzw. den Förderunterricht. Sonderregelungen sind von den Eltern schriftlich zu beantragen.
- Während der Unterrichtszeit einschließlich aller Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt. Schüler ab Klassenstufe 7 dürfen das Schulgelände in Freistunden verlassen, wenn die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt und sie sich im Sekretariat ab- und wieder anmelden.
- In der Frühstückspause gehen die Schüler der 5. und 6. Klassen auf den Pausenhof (Bereich Amphitheater/grünes Klassenzimmer/Sportplatz). In der Mittagspause gehen alle Schüler zur Hofpause. Der Pausenhof vor Haus 1 darf zusätzlich genutzt werden. Die verantwortlichen Schüler der Klassenstufe 10 unterstützen die zur Aufsicht eingeteilten Lehrer.
- Gäste der Schule melden sich im Sekretariat an.
- Die Einnahme und das Mitführen von Sucht- und Rauschmitteln (Tabakerzeugnisse, Alkohol, Betäubungsmittel, sowie Cannabisprodukte gleich welcher Menge und Form) sind auf dem Schulgelände und bei sämtlichen schulischen Veranstaltungen verboten. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
- Das äußere Erscheinungsbildung und die Kleidung aller am Schulleben Beteiligten muss den allgemeingültigen ästhetischen und moralischen Normen entsprechen. Das schließt das Tragen von Kleidung, Schuhen und Schmuck, welche den Verdacht auf Diskriminierung anderer Menschen oder extremistisches Gedankengut zum Ausdruck bringen, aus. Es bezieht sich ebenso auf gewalt-, drogen- oder sektenverherrlichende Aussagen. Erscheinung und Verhalten sollen so gestaltet sein, dass der Eindruck einer extremistischen Gesinnung nicht entstehen kann. Der Bildungsauftrag und der Schulfrieden darf durch die Kleidung nicht gefährdet werden. Das schließt das Tragen von aufreizender und provozierender Bekleidung aus (z.B. bauchfreie Kleidung, tiefe Ausschnitte, transparente Kleidung, zu kurze* Hosen/Röcke/Kleider, Jogging-/Trainingshosen sowie Springerstiefel.)
*zu kurz meint in diesem Fall, kürzer als die Fingerspitzen des am Körper nach unten ausgestreckten Armes
Diese Hausordnung wurde am 23.05.2024 von der Schulkonferenz der Oberschule Elstra beschlossen und gilt ab 01.08.2024.