Hausordnung – 2022/2023

Die Schulkonferenz der Oberschule Elstra hat auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Verfassung des Freistaates Sachsen und Schulgesetz des
Freistaates Sachsen) diese Hausordnung beschlossen.
Eine erfolgreiche schulische Arbeit ist nur in einer von Höflichkeit, Achtung, Ehrlichkeit und Toleranz
geprägten Atmosphäre aller am Schulleben Beteiligter möglich.

1. Allgemeine Ordnungsregeln

1.1. Den Weisungen der Lehrer und der Beauftragten der Stadtverwaltung ist Folge zu leisten.
1.2. Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel nicht
beschädigt werden und die Gesundheit eines jeden nicht gefährdet wird. Werden Schäden
festgestellt, sind diese unverzüglich dem unterrichtenden Fachlehrer oder der Schulleitung zu
melden. Bei fahrlässigem Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln, der zu
Schäden führt, wird Schadenersatz gefordert. Während des Schulbesuches besteht von Seiten der
Kommune kein Haftpflichtdeckungsschutz für die Schüler.
1.3. Das Eigentum eines Jeden ist unantastbar. Schüler können zur Aufbewahrung persönlicher
Gegenstände ein Schließfach mieten (Eurobox KG). Bei Verlust von Wertsachen (z. B. Schmuck,
Bargeld, Geldbörsen, Ausweise, Schlüssel, Fahrrad, Moped, …) übernimmt die Schule keine
Haftung. Bei eingetretenem Schaden an persönlichen Sachen ist dieser am gleichen Tag der
Schulleitung zu melden.
1.4. Die Benutzung von elektronischen Kommunikationsgeräten (Smartphones, MP3-Player,
Spielekonsolen, Tablets, private Computer, Lautsprecherboxen …) ist während des Aufenthaltes im
Schulgelände für alle Schüler nicht gestattet. Das Mitbringen dieser Geräte erfolgt auf eigenes
Risiko. Sie sind beim Betreten des Schulgeländes generell auszuschalten. Die Benutzung im
Unterricht kann nur nach Absprache mit dem Lehrer erfolgen. Der Fachlehrer ist befugt, das Handy
bei unerlaubter Benutzung an sich zu nehmen und bei der Schulleitung abzugeben. Eine Abholung
dieser Geräte aus der Schule kann in der Regel nur über die Eltern im Sekretariat erfolgen.
1.5. In den Schulgebäuden tragen alle Schüler Hausschuhe.
1.6. Lehrer und Schüler halten Ordnung und Sauberkeit. Alle Schüler sind dabei für den Zustand ihres
Klassenzimmers verantwortlich. Nach der letzten Stunde sind im jeweiligen Zimmer die Stühle
hochzustellen und die Fenster zu schließen. Der Raum wird sauber verlassen. Der Ordnungsdienst
wischt die Tafel nass ab.
1.7. Der Wasserspender darf ausschließlich in den Pausen und sachgerecht benutzt werden.
1.8. Die Toilettenanlagen, Wasch- und Duschräume sind auf der Grundlage hygienischer Normen sauber
zu halten.
1.9. Im gesamten Schulgelände hat die Benutzung von Fahrzeugen nur mit äußerster Vorsicht und
Rücksichtnahme zu erfolgen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung!
1.10. Tritt eine Situation ein, die eine besondere Gefahr darstellt, handeln wir nach den aktuellen Fluchtund Rettungsplänen (siehe Aushänge im Haus 1, 2 und 3).

2. Unterrichtsorganisation

2.1. Der Einlass in die Schulgebäude erfolgt ab 7.45 Uhr.
2.2. Bei schlechtem Wetter können die Schüler sich vor Unterrichtsbeginn im Speiseraum aufhalten.
2.3. Die Schließzeiten und die Verantwortlichkeiten werden im Zusammenhang mit dem Stundenplan
festgelegt.
2.4. Schüler, die mit dem Fahrrad oder dem Moped zur Schule kommen, benötigen aus
versicherungstechnischen Gründen eine von der Schulleitung ausgestellte Fahrrad- bzw.
Mopederlaubnis. Das Fahrzeug ist angeschlossen auf den dafür vorgesehenen Standplätzen
abzustellen. Diebstähle sind am gleichen Tag der Schulleitung zu melden (unter Umständen auch der
Polizei).
2.5. Der Unterricht zum 4. Block beginnt 13.30 Uhr.

3. Verhalten in unterrichtsfreien Zeiten

3.1. Den Schülern ist es gestattet, sich in den Pausen auf den Gängen aufzuhalten. Fünf Minuten vor
Unterrichtsbeginn sind die Unterrichts- bzw. Fachräume aufzusuchen.
3.2. Der Aufenthaltsraum für Freistunden ist der Speiseraum, in dem sich die Schüler so verhalten, dass
Ruhe und Ordnung im Schulhaus gewährleistet sind. Bei auftretenden Problemen melden sich die
Schüler im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.
3.3. In der Zeit von 11.20 – 11.50 Uhr besteht die Möglichkeit der Esseneinnahme im Speiseraum. Jeder
Essenteilnehmer ist dabei für das saubere Verlassen des Platzes verantwortlich. Teilnehmer an den
Ganztagsangeboten nutzen ab 13.30 Uhr die HA- Betreuung bzw. den Förderunterricht.
Sonderregelungen sind von den Eltern schriftlich zu beantragen.
3.4. Während der Unterrichtszeit einschließlich aller Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nicht
erlaubt. Schüler ab Klassenstufe 7 dürfen das Schulgelände in Freistunden verlassen, wenn die
schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt und sie sich im Sekretariat ab- und wieder
anmelden.
3.5. In der Frühstückspause gehen die Schüler der 5. und 6. Klassen auf den Pausenhof (Bereich
Amphitheater/grünes Klassenzimmer/Sportplatz). In der Mittagspause gehen alle Schüler zur
Hofpause. Der Pausenhof vor Haus 1 darf zusätzlich genutzt werden. Die verantwortlichen Schüler
der Klassenstufe 10 unterstützen die zur Aufsicht eingeteilten Lehrer.
3.6. Gäste der Schule melden sich bei der Schulleitung.
3.7. Die Einnahme von Suchtmitteln (Rauchen, Alkohol, Drogen) ist auf dem Schulgelände und während
der gesamten Unterrichtszeit (einschließlich der Freistunden) untersagt. Das Mitbringen von Waffen
jeglicher Art ist untersagt.

Diese Hausordnung wurde am 27.06.2022 von der Schulkonferenz der Oberschule Elstra beschlossen und
für das Schuljahr 2022/23 bestätigt.